Der Datenschutzbeauftragte (DSB) eine Unternehmens, gleich ob interner oder externe, untersteht zunächst einmal unmittelbar der Geschäftsleitung und muss diese nicht selten kritisieren und ggf. sogar vor geplanten unternehmerischer Handlungen aus datenschutzrechtlicher Sicht warnen. Der DSB steht daher in einem besonderen und hohen Spannungs- und potenziellen Konfliktverhältnis. Es ist in diesem von vielen Besonderheiten geprägten gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis daher von größter Bedeutung, dass Unstimmigkeiten, Probleme und drohende Konflikte möglichst früh erkannt und dann auch aktiv gelöst werden.
Werden die nicht selten dann sogar auch auf persönlicher Ebene ausgetragenen Differenzen nicht wirklich gelöst, drohen in Bezug auf eine sinnvolle Arbeit des DSB erhebliche Nachteile und daraus zudem erhebliche wirtschaftliche Risiken für das Unternehmen. Zudem können Datenschutzverstöße neben den unmittelbaren finanziellen Folgen auch nur sehr schwer wieder zu kompensierende Imageverluste erzeugen. Wird hier zu lange gewartet, sind viele Folgen nicht mehr zu vermeiden und bei den durch die neue DSGVO eingeführten exorbitanten Bußgeldern kann dies für Unternehmen u.U. schnell existenziell werden.
Durch eine möglichst frühzeitige aktive Konfliktlösungen mit allen an den Prozessen und Verfahren beteiligten Personen, immer unter besonderer Berücksichtigung der technischen und juristischen Hintergründe, kann so nicht nur die Arbeit der Personen zum Vorteil des Unternehmens wieder fortgesetzt, sondern in vielen Fällen auch hohe wirtschaftliche Risiken vermieden werden.